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Home  > Verlagsprodukte > Gefahrgut


 R. Pech / R. Zamecki
Gefahrguttransport: Stück- und Schüttgut
Basiskurs
Unter Mitarbeit von H. Westerhoff
Hrsg. vom Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.V. (VdTÜV)
11., überarbeitete Auflage 2007
16 x 24 cm, Broschur, 192 Seiten
18,50 EUR
ISBN 978-3-8249-1023-6
Bestell-Nr. 91023

Mengenstaffel:
Ab 5 Expl.: 17,58 EUR
Ab 10 Expl.: 16,65 EUR
Ab 25 Expl.: 15,73 EUR
Ab 50 Expl.: 14,80 EUR
Ab 100 Expl.: 13,88 EUR
Ab 300 Expl.: 12,95 EUR


Abgesehen von den Änderungen in den Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Übereinkommen), die gemäß den Beschlüssen der ECE-Arbeitsgruppe WP 15 zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten sind, wirken sich auch einige bereits 2005 im ADR neu aufgenommene Regelungen erstmals in der Praxis der Gefahrgutfahrerschulung aus.

Nach Ablauf einer Übergangsfrist am 31. Dezember 2006 sind nun alle Fahrzeugführer kennzeichnungspflichtiger Beförderungseinheiten unabhängig von der Fahrzeuggröße verpflichtet, einen gültigen Schulungsnachweis (ADR-Schein) mitzuführen.

Das Lehrbuch ist an die Gliederung der Musterkurspläne des DIHK angelehnt, so dass es problemlos sowohl in der Erstschulung als auch in der Auffrischungsschulung eingesetzt werden kann. Es enthält den Basiskurs für Stück- und Schüttgutfahrer.

Eine wesentliche Neuregelung im ADR 2007, diehauptsächlich Gefahrgutfahrer betreffen wird, ist die Einführung von Tunnelkategorien, mit denen Durchfahrtsbeschränkungen durch Tunnel geregelt werden sollen. Bereits jetzt ist jedem Gefahrgut im ADR ein Tunnelbeschränkungscode zugeordnet. Bis spätestens 31. Dezember 2009 müssen Tunnel durch Behörden einer Tunnelkategorie von A bis E zugeordnet worden sein. Spätestens nach diesem Termin oder auch schon früher soll dann durch Zusatzschilder zum Verkehrszeichen 261 (Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern) erkennbar werden, mit welcher Gefahrgutladung ein Tunnel durchfahren werden darf.

Berücksichtigt wurden alle inhaltlichen ADR-Änderungen aus der 18. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen (18. ADR-Änderungsverordnung - 18. ADRÄndV) vom 8. September 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 18. September 2006).


Lehrgänge der TÜV Akademie


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